Visa für Langzeitaufenthalte
Aufenthaltsvisum

Erlaubt den Aufenthalt für einen Zeitraum von 4 Monaten, um einen Wohnsitz zu belegen.
Es gibt 7 Untertypen, je nach Aufenthaltsgrund:
- Für untergeordnete Arbeit (Arbeitsvertrag oder Arbeitsversprechen; Erklärung des portugiesischen Instituts für Beschäftigung und Ausbildung (IEFP - Instituto do Emprego e Formação Profissional), in der bestätigt wird, dass das Beschäftigungsangebot in der gesetzlich festgelegten Quote enthalten ist; Erklärung, die die Fähigkeiten zur Ausübung eines Berufes nachweist, wenn dieser in Portugal reglementiert ist;
- Für die Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit oder für unternehmerische Einwanderer (Assoziationsvertrag oder Vorschlag für einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der selbständigen Berufe; von der zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Person über die Fähigkeiten verfügt, um auf dem nationalen Territorium zu arbeiten;
- Erklärung über die Durchführung oder die Absicht der Durchführung einer Operation, die eine Investition auf dem nationalen Territorium mit wirtschaftlicher, sozialer, wissenschaftlicher, technologischer oder kultureller Relevanz darstellt; Bescheinigung, dass die Person auf dem nationalen Territorium Investitionen in die Operation getätigt hat oder über die dafür verfügbaren finanziellen Mittel verfügt);
- Für die Ausübung der wissenschaftlichen Forschung, der Lehrtätigkeit an Hochschulen und der hochqualifizierten Tätigkeit (Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Stipendium).
- Für ein Studium, einen Studentenaustausch, ein Berufspraktikum oder eine Freiwilligenarbeit (Studium in der Sekundarschule: die Person hat das erforderliche Mindestalter und überschreitet nicht das in der Portaria Nr. 1079/07 vom 10. Dezember festgelegte Höchstalter; Erklärung der Bildungseinrichtung, dass der Student in der Schule eingeschrieben ist; Bescheinigung über die Aufnahme in einer Familie; oder Bescheinigung über die Unterkunft. Nicht bezahltes Praktikum: von einem Unternehmen oder einer anerkannten Ausbildungseinrichtung ausgestelltes Dokument; Praktikumsprogramm; Ausbildungsvertrag; Praktikumskalender. Studium an Hochschuleinrichtungen: von einer Bildungseinrichtung ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Student zugelassen wurde oder über die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen verfügt. Freiwilligenarbeit: Dokument, das bescheinigt, dass die Person in einer offiziell anerkannten Freiwilligenorganisation in Portugal aufgenommen wurde.
- Für Hochschulmobilitätsprogramme (Dieses Visum ist für Drittstaatsangehörige, die sich als Hochschulstudenten in einem Mitgliedstaat aufhalten und sich für Portugal bewerben wollen, um ein bereits begonnenes Studienprogramm fortzusetzen oder mit einem anderen abzuschließen: Bescheinigung über die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen oder bilateralen Austauschprogramm oder eine Bescheinigung, dass die Person als Student in einem Mitgliedstaat für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren zugelassen wurde; von der Bildungseinrichtung ausgestellte Bescheinigung, die besagt, dass der Student zugelassen wurde oder über die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen verfügt);
- Für die Familienzusammenführung (Der Antrag auf Familienzusammenführung muss zuerst beim Ausländer- und Grenzdienst (SEF- Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) gestellt werden;
- Für Rentner, Geistliche und Personen mit Verdienst (Bescheinigung der Kirche oder Gemeinschaft, der die Person angehört, wenn die Institution von der portugiesischen Rechtsordnung anerkannt ist; Dokument, das den erhaltenen Verdienst bescheinigt).
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