Schengen-Visa

Allgemeine Informationen

Die Informationen auf unseren Seiten zu den Schengen-Visa sind nur für ausländische Staatsangehörige bestimmt, die nicht in diesem Gebiet wohnen und daher ein Schengen Visum benötigen.

Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger in der Schweiz leben, Inhaber einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (L, B oder C) sind, benötigen Sie kein Touristenvisum für Portugal.

Ein Schengen-Visum ist eine von einem der Mitgliedsstaaten ausgestellte Genehmigung für den Flughafentransit, die Durchreise oder einen beabsichtigten Kurzaufenthalt in einem Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten, die ihrem Inhaber erlaubt, sich an der Außengrenze zu präsentieren, aber nicht automatisch seine jeweilige Einreise garantiert, was von den Grenzbehörden bei der Ankunft entschieden wird.

Der Schengen-Raum besteht aus den folgenden Ländern:

Österreich, Belgien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Tschechische Republik, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Schweden und Schweiz.

Um die Außengrenzen des Schengen-Raums umzusetzen, benötigen gemäss der geltenden Gesetzgebung (Visakodex) die Bürger folgender Nationalitäten ein Visum.

Arten von Visa

Visum A - Visum für den Flughafentransit - erlaubt einer Person den Transit innerhalb des internationalen Bereichs eines Flughafens, von einem Flug zum anderen, ohne in den Schengen-Raum einzureisen.

Visum C - Transit und kurzfristige Aufenthalte - Visa, die für den Transit und kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum ausgestellt werden. Diese Visa haben eine maximale Gültigkeit von 90 Tagen für jedes Semester und erlauben 1, 2 oder mehrmalige Einreisen.

Visum-Anweisung

Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und alle Originaldokumente sowie eine Kopie davon vorlegen.

Die Anweisung zur Beantragung des Visums sollte das Ziel und die Bedingungen des Aufenthalts begründen.

Falls erforderlich, kann von der konsularischen Vertretung ein Gespräch mit der obligatorischen Anwesenheit des Visumantragstellers - das in zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum seiner Einreichung, stattfindet - vereinbart werden.

Die Zulässigkeit der Anforderung impliziert NICHT die Visumvergünstigung. Eine Visumverweigerung hat nicht die Rückerstattung der gezahlten Visumgebühr zur Folge.

Es ist sehr wichtig, die Kontakttelefonnummer im Antragsformular anzugeben.