Visa für Langzeitaufenthalte

Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt

Es ist für Antragsteller gedacht, die bis zu maximal einem Jahr im Land bleiben wollen.

Es gibt 7 Untertypen je nach Aufenthaltsgrund, und für jeden dieser Untertypen sind die folgenden spezifischen Dokumente erforderlich:

  • Für die medizinische Behandlung in offiziellen oder amtlich anerkannten Gesundheitseinrichtungen (ärztlicher Bericht; Bescheinigung einer offiziellen oder amtlich anerkannten Gesundheitseinrichtung, die einen Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Behandlung gewährleistet);
  • Im Falle eines Transfers von Arbeitnehmern zwischen Ländern innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) zur Erbringung von Dienstleistungen oder Ausbildung (Dokumente, die den Transfer von demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe bescheinigen - Dieses Visum gilt für assoziierte oder untergeordnete Mitarbeiter für mindestens 1 Jahr, und zwar: leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnis; spezifische technische Grundvoraussetzungen im Unternehmen; Mitarbeiter, die eine Ausbildung beabsichtigen);
  • Erlangung einer befristeten untergeordneten Beschäftigung oder Selbständigkeit (Arbeitsvertrag oder Arbeitsversprechen (6 Monate); Erklärung des portugiesischen Instituts für Beschäftigung und Ausbildung (IEFP - Instituto do Emprego e Formação Profissional), dass das Versprechen oder der Vertrag die für Drittstaatsangehörige verfügbare Versorgung betrifft (untergeordnete Arbeit); Partnerschaftsvertrag oder Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen der Selbständigkeit);
  • Ausübung der wissenschaftlichen Forschung, der Lehrtätigkeit an Hochschulen und der hochqualifizierten Tätigkeit (Arbeitsvertrag, Dienstvertrag oder Stipendium von weniger als einem Jahr);
  • Ausübung einer Amateursporttätigkeit (Dokument des zuständigen Verbandes, das die Sporttätigkeit bestätigt; vom Verband oder Sportverein unterzeichnete Verantwortlichkeitserklärung über Unterkunft, Gesundheitsausgaben und Kosten bei der Rückkehr in das Herkunftsland);
  • In begründeten Fällen, namentlich bei der Umsetzung internationaler Verpflichtungen, länger als drei Monate im Land zu bleiben (Nachweis einer Ausnahmesituation; Dienstleistungsvertrag; Befähigungsnachweis);
  • Begleitung eines Familienmitglieds, das sich einer medizinischen Behandlung unterzieht (Nachweis der familiären Bindungen; ärztlicher Bericht; Bescheinigung einer offiziellen oder offiziell anerkannten Gesundheitseinrichtung, die eine stationäre oder ambulante Behandlung gewährleistet).


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